Pflegekosten absetzbar
Pflege ist teuer - einen Teil kann man bei der Steuer geltend machen
Baierbrunn (ots) - Pflegebedürftige selbst und auch Angehörige können Kosten, die ihnen für die Pflege entstehen, teilweise bei den Steuern geltend machen. Allerdings: "Die Regelungen sind sehr uneinheitlich", sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Zwar kann man für bestimmte Kosten Pauschbeträge ansetzen, doch meistens lohnt es sich, Belege über tatsächlich angefallene Kosten zu sammeln. Sie müssen direkt im Zusammenhang mit der Pflege stehen und können sowohl Sach- als auch Personalleistungen betreffen. Auch Lohnkosten für eine Haushaltshilfe oder für nötige Umbauten sind absetzbar. Kinder, die ihre Eltern finanziell unterstützen, können dies unter Umständen als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Am besten lässt man sich bei der ersten Steuererklärung nach dem Beginn einer Pflegbedürftigkeit beraten.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei. Die Inhalte weiterführender Links, auf die in dieser Pressemitteilung verwiesen wird, unterliegen dem Copyright des jeweiligen Anbieters der verlinkten Seite.
Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 2/2012 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.senioren-ratgeber.de

